Elternbeirat

Die verschiedenen Ebenen der Elternvertretung sind im Schulgesetz verankert. Es sind dies die Klassenpflegschaft (§56), der Elternbeirat (§57) sowie die Schulkonferenz (§47).

Die Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft einer Schulklasse, (Elternabend) besteht aus den Eltern der Schüler und Lehrern der Klasse. Die Klassenpflegschaftssitzungen dienen dazu, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern zu fördern. Hier werden Themen besprochen wie z.B. Entwicklungsstand der Klasse, Lernziele, Leistungsbeurteilung, Klassenfahrten etc.

Der Elternbeirat

Der Elternbeirat (EBR) ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken.

Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Mindestens zweimal pro Schuljahr findet eine gemeinsame Sitzung statt – zu aktuellen Themen, zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch untereinander und mit der Schulleitung.

Klasse 1aBerger, Lisa
Vidinjova, Irina
Klasse 1bNeethling Elisabeth
Rani, Veneeta
Klasse 1cWacker, Stephanie
Beisel, Doreen
Klasse 2aMaier, Julia
Wittmann, Svenja
Klasse 2bJelinek, Patrick, Elternbeiratsvorsitzender
Weis, Eva
Klasse 2cStoll, Jessica
Straub, Anke
Klasse 3aReifel, Nicole
Huber, Desiree
Klasse 3bKlein, Denise Stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende
Unger, Helen
Klasse 3cUhrig, Andreas
Brand, Lina
Klasse 4aLoos, Stephanie
Seifert-Brecht, Franziska
Klasse 4bRaabe, Stephanie
Jelinek, Huma
Klasse 4cBeisel, Fabian
Dekkert, Ralf

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das “gemeinsame Organ” der Schule; in ihr sind unter Vorsitz der Schulleitung die Lehrkräfte und die Eltern vertreten. Die Schulkonferenz besitzt zu vielen  wesentlichen Angelegenheiten in der Schule Anhörungsrecht (§47 abs. 4 Schg), andere Entscheidungen bedürfen  ihre einverständnisses und in einer Reihe  von Fällen entscheidet die Schulkonferenz sogar selbst und abschließend.

Schulkonferenzmitglieder im Schuljahr 23/24 sind:

Fr. Sonja Elfner, Fr. Anke Schmittinger, Fr. Nastasia Ronellenfitsch, Fr. Venita Schuhmacher, Fr. Pinar Sirin, Fr. Nicole Wirth, Hr. Jelinek, Fr. Weiß, Fr. Kolada, Fr. Raabe, Fr. Kühnemund, Fr. Appari.