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Der Elternvertretung

Die verschiedenen Ebenen der Elternvertretung sind im Schulgesetz verankert. Es sind dies die Klassenpflegschaft (§56), der Elternbeirat (§57) sowie die Schulkonferenz (§47).


Die Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft einer Schulklasse, (Elternabend) besteht aus den Eltern der Schüler und Lehrern der Klasse. Die Klassenpflegschaftssitzungen dienen dazu, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern zu fördern. Hier werden Themen besprochen wie z.B. Entwicklungsstand der Klasse, Lernziele, Leistungsbeurteilung, Klassenfahrten etc.


Der Elternbeirat

Der Elternbeirat (EBR) ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken.

Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Mindestens zweimal pro Schuljahr findet eine gemeinsame Sitzung statt – zu aktuellen Themen, zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch untereinander und mit der Schulleitung.


Der Elternbeirat im Schuljahr 2022/23

Elternbeiratsvorsitzende Frau Anja Kunad, 2b

Klasse 1aFrau Reifel
Frau Huber
Klasse 1bFrau Klein
Frau Back
Klasse 1cFrau Brand
Herr Uhrig
Klasse 2aHerr Jopp
Frau Lenhart
Klasse 2bFrau Kunad
Herr Jelinek
Klasse 2cHerr Beisel
Herr Dekkert
Klasse 3aHerr Wolff
Frau Heinzmann
Klasse 3bFrau Dittus
Frau Kühnemund
Klasse 3cFrau Appari
Frau Ziegenhorn
Klasse 4aFrau Code- Herbort
Herr Rechmann
Klasse 4b

Frau Faßbender
Frau Sand
Klasse 4cFrau Laux
Frau Sottile

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das "gemeinsame Organ" der Schule; in ihr sind unter Vorsitz der Schulleitung die Lehrkräfte und die Eltern vertreten.
Die Schulkonferenz besitzt zu vielen  wesentlichen Angelegenheiten in der Schule Anhörungsrecht (§47 abs. 4 Schg), andere Entscheidungen
bedürfen  ihre einverständnisses und in einer Reihe  von Fällen entscheidet die Schulkonferenz sogar selbst und abschließend.

Schulkonferenzmitglieder im Schuljahr 22/23 sind: