Die verschiedenen Ebenen der Elternvertretung sind im Schulgesetz verankert. Es sind dies die Klassenpflegschaft (§56), der Elternbeirat (§57) sowie die Schulkonferenz (§47).
Die Klassenpflegschaft einer Schulklasse, (Elternabend) besteht aus den Eltern der Schüler und Lehrern der Klasse. Die Klassenpflegschaftssitzungen dienen dazu, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern zu fördern. Hier werden Themen besprochen wie z.B. Entwicklungsstand der Klasse, Lernziele, Leistungsbeurteilung, Klassenfahrten etc.
Der Elternbeirat (EBR) ist
die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das
Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu
wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und
Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren
Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die
Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken.
Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Mindestens zweimal pro Schuljahr findet eine gemeinsame Sitzung statt – zu aktuellen Themen, zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch untereinander und mit der Schulleitung.
Elternbeiratsvorsitzende sind aktuell:
Frau Bettina Emde
Frau Anja Kunad
Herzlichen Glückwunsch!!!
Klasse 1a | Herr Wolff Frau Kücük-Bär |
Klasse 1b | Frau Kühnemund Frau Czakanski-Bulla |
Klasse 1c | Frau Ziegenhorn Frau Appari |
Klasse 2a | Herr Rechmann Frau Ehrbar |
Klasse 2b | Frau Sand Frau Faßbender |
Klasse 2c | Frau Keller Frau Kunad |
Klasse 3a | Frau Schroeder Frau Kimmig |
Klasse 3b | Frau Reifel Frau Emde |
Klasse 3c | Frau Seifert- Brecht Frau Verzano |
Klasse 4a | Frau Kaminsik Frau Kraft |
Klasse 4b | Frau Roßwag Frau Reichert |
Klasse 4c | Frau Binder Frau Blumenschein |